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05.09.2010
 
 
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Information - Hörgeräte- und Brillenversicherungen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Markus RAAB   
09.06.2010

Hörgeräte- und Brillenversicherungen

Versicherungen sollte man nicht ohne vorherige Information abschließen. Eine fundierte Auskunft fehlt aber bei Brillen- oder Hörgeräteversicherungen, die beim Kauf angeboten werden.

„Unsere Kunden ärgern sich, wenn sie sich auf die Brille draufsetzen und keine Versicherung haben, die ihnen den Schaden ersetzt“, meint der Vertreter einer großen Optikkette. Und das ist auch eines der Argumente, mit denen Versicherungen für Brille oder Hörgerät beworben werden.

Information ist Mangelware

Das zweite Argument betrifft die niedrige Prämie. „5 Euro im Jahr, das sind nur 1,5 Cent pro Tag“, rechnet die Optikkette Pearle vor. So viel kostet die Versicherung für eine Brille im Wert von 100 Euro. Ob man einen Billig-Sehbehelf überhaupt versichern muss, steht auf einem anderen Blatt. Und Versicherungen für hochpreisige Brillen haben entsprechend höhere Prämien.

Auch wird der Schaden nicht zur Gänze ersetzt. Daher kann es sein, dass die Versicherung im Ernstfall wenig nützt. So wäre es wünschenswert, wenn man sich über die konkreten Bedingungen dieser Polizzen vorab informieren könnte. Im Internet gibt es darüber aber leider keinerlei Informationen. Aber nur so wäre man für die Frage „Brauchen Sie eine Versicherung?“ gewappnet, die beim Kauf spätestens an der Kassa kommt wie das Amen im Gebet.

Fast alle Unternehmen bieten Versicherungen an

Alle Unternehmen, die in unserem Test von Hörgeräteakustikern vertreten waren, haben wir zu Hörgeräteversicherungen befragt. Fünf der sechs Ketten haben eine im Angebot: Audiophon und Neuroth versichern über die Grazer Wechselseitige, Hartlauer bei der Allianz, Pachmann bei der Generali. Hansaton bietet keine Versicherung an, sondern das Servicepaket „Besser hören“.

Wann die Krankenkasse zahlt

Ebenfalls nicht unerheblich ist die finanzielle Seite. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für bestimmte, sehr teure Geräte nämlich nur unter bestimmten Voraussetzungen. Diese sind im Gesamtvertrag zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker festgeschrieben. In der Regel findet der Patient mit einem von der Kasse voll finanzierten sogenannten Tarifgerät (Standardgerät) das Auslangen. Tarifgeräte sind technisch hochwertig (für die Versorgung beider Ohren bezahlt die Krankenkasse 1.533,60 Euro an den Akustiker) und genügen den Ansprüchen eines normalen Alltages in der Regel. Jeder Akustiker ist verpflichtet, mindestens ein derartiges Gerät im Angebot zu haben


Quelle: Konsument 1/2010 veröffentlicht: 03.12.2009 bzw. Konsument 7/2009 veröffentlicht: 26.06.2009 

 
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